Muss ein Gurt beim Bedienen einer Arbeitsbühne getragen werden?
Es gibt keine gesetzliche Regelung, die das Tragen eines Sicherheitsgurtes beim Bedienen von Arbeitsbühnen vorschreibt.
Es gibt jedoch Umstände, bei denen der Bediener einer Arbeitsbühne zum Tragen eines Sicherheitsgurtes -auch PSAgA (Persönliche-Schutz-Ausrüstung-gegen-Absturz) genannt-
verpflichtet sein könnte:
1. Wenn der Arbeitgeber das Tragen eines Sicherheitsgurtes vorschreibt,
weil die Gefährdungsbeurteilung dies ergibt z.B. Herausschleudereffekt bei Auslegerbühnen.
2. Wenn die Arbeit auf einem Werks- oder Messegelände ausgeführt wird, wo von Seiten der Baustellen- Messeleitung das Tragen eines Sicherheitsgurtes Pflicht ist.
3. Wenn seitens des Herstellers der Arbeitsbühne das Tragen eines Sicherheitsgurtes in der Bedienungsanleitung vorgeschrieben ist.
Bei Hubarbeitsbühnen wird der Sicherheitsgurt „Rückhaltesystem“ bezeichnet.
Dieses setzt sich aus einem Ganzkörpergurt mit 2,0m speziellen Höhensicherungsgerät zusammen. 
 

Jeder Mieter ist für seine persönliche Schutzausrüstung selbst verantwortlich

                                                                                                                                                      

 

Sicherheitsset (EN363) bestehend aus:

Auffanggurt MAS5:
Größe
Körpergewicht               
 
Bandfalldämpfer BFD 3:
Länge:

 

 

 
1 ( 48-56)
bis 100 kg
                         
 
2,00 m

 

 

Rabatte 1 Tag 3 Tage 5 Tage 10 Tage 15 Tage 20 Tage
netto KT 8,40 € 7,56 € 6,72 € 6,05 € 5,38 € 4,20 €
brutto KT 10,00 € 9,00 € 8,00 € 7,20 € 6,40 € 5,00 €

Mietpreise sind Abholpreise, auf Wunsch liefern wir Ihnen die Geräte gegen Aufpreis an ihre Baustelle.

Anlieferung Geräte / Maschinen:
Kleinmaschinen = 50,-€ netto / Std.   

Mittlere Maschinen = 70,- € netto / Std.   

Großmaschinen = 90,- € netto / Std.

Eine Tagesmiete (24 Std.) enthält 8 Betriebsstunden, bei Überschreitung der Betriebszeit wird jeweils für  1 Überstunde 1/8 der Tagesmiete berechnet.
Wochenendtarif: Beginnt Freitags ab 12.00 Uhr bis Samstag 18.00 Uhr inkl.

12 Betriebsstunden; 1,5 Tagesmieten
Zuzügl. Kosten für evtl. Reinigung oder Betankung.

Bitte beachten sie unseren allg. Mietbedingungen

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