Muss ein Gurt beim Bedienen einer Arbeitsbühne getragen werden? |
Es gibt keine gesetzliche Regelung, die das Tragen eines Sicherheitsgurtes beim Bedienen von Arbeitsbühnen vorschreibt. |
Es gibt jedoch Umstände, bei denen der Bediener einer Arbeitsbühne zum Tragen eines Sicherheitsgurtes -auch PSAgA (Persönliche-Schutz-Ausrüstung-gegen-Absturz) genannt- |
verpflichtet sein könnte: |
1. Wenn der Arbeitgeber das Tragen eines Sicherheitsgurtes vorschreibt, |
weil die Gefährdungsbeurteilung dies ergibt z.B. Herausschleudereffekt bei Auslegerbühnen. |
2. Wenn die Arbeit auf einem Werks- oder Messegelände ausgeführt wird, wo von Seiten der Baustellen- Messeleitung das Tragen eines Sicherheitsgurtes Pflicht ist. |
3. Wenn seitens des Herstellers der Arbeitsbühne das Tragen eines Sicherheitsgurtes in der Bedienungsanleitung vorgeschrieben ist. |
Bei Hubarbeitsbühnen wird der Sicherheitsgurt „Rückhaltesystem“ bezeichnet. |
Dieses setzt sich aus einem Ganzkörpergurt mit 2,0m speziellen Höhensicherungsgerät zusammen. |
Jeder Mieter ist für seine persönliche Schutzausrüstung selbst verantwortlich
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Rabatte | 1 Tag | 3 Tage | 5 Tage | 10 Tage | 15 Tage | 20 Tage |
netto KT | 8,40 € | 7,56 € | 6,72 € | 6,05 € | 5,38 € | 4,20 € |
brutto KT | 10,00 € | 9,00 € | 8,00 € | 7,20 € | 6,40 € | 5,00 € |
Mietpreise sind Abholpreise, auf Wunsch liefern wir Ihnen die Geräte gegen Aufpreis an ihre Baustelle.
Anlieferung Geräte / Maschinen:
Kleinmaschinen = 50,-€ netto / Std.
Mittlere Maschinen = 70,- € netto / Std.
Großmaschinen = 90,- € netto / Std.
Eine Tagesmiete (24 Std.) enthält 8 Betriebsstunden, bei Überschreitung der Betriebszeit wird jeweils für 1 Überstunde 1/8 der Tagesmiete berechnet.
Wochenendtarif: Beginnt Freitags ab 12.00 Uhr bis Samstag 18.00 Uhr inkl.
12 Betriebsstunden; 1,5 Tagesmieten
Zuzügl. Kosten für evtl. Reinigung oder Betankung.
Bitte beachten sie unseren allg. Mietbedingungen
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