Allgemeine Infos Anhängeranmietung:

Der Mieter muss sich über die gültigen Bestimmungen zum ziehen eines Anhängers selbst informieren

und Sorge tragen, dass diese eingehalten werden.

                 
Grundsätzlich dürfen Sie jeden Anhänger ziehen, unter Voraussetzung einer gültigen Führerscheinklasse,

die für das jeweilige Mietfahrzeug erforderlich ist und es darf die Anhängelast Ihres Fahrzeugs nicht

überschritten werden.

(Im Fahrzeugschein Q.1 gebremste Anhängelast in Kg)*      

 * evtl. gelten höhere Werte bei Steigungen bis 10% bzw. 8%, dies ist unten als Text im

    Fahrzeugschein vermerkt

                 
Ab dem 19.1.2013 dürfen mit der Klasse B – im Rahmen der zulassungsrechtlichen Grenzen
- alle Gespanne bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse gefahren werden.    
                 
Es kommt nur noch auf die zulässige Gesamtmasse der Kombination an.    
                 
Hiervon profitieren alle Inhaber der Klasse B. Schwere Gespanne benötigen eine spezielle Fahrberechtigung.
                 

Dabei besteht die Möglichkeit, durch eine Fahrerschulung die Berechtigung B96 für Gespanne

bis 4.250 kg zulässige Gesamtmasse zu erwerben

           

Genügt das nicht, ist die Klasse BE erforderlich, wobei die zulässige Gesamtmasse des Anhängers

auf 3.500 kg begrenzt wird

                 

Für Anhänger von mehr als 3.500 kg zulässige Gesamtmasse wird eine Fahrerlaubnis der Klasse C1E

erforderlich.

                 
Diese Einschränkungen gelten nicht für Führerscheine der Klasse BE, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden.
                 
                                                                                                                                                               
Bitte beachten                
~ Zu Ihrer eigenen Sicherheit beladen Sie bitte den Anhänger nur im angekuppelten Zustand
                 
~ Die Last muss gleichmäßig auf der Ladefläche verteilt werden      
                 
~ Achten Sie auf die Anhängelast Ihres Fahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers!
                 
~ Schwere Gegenstände müssen auf der Achse stehen      
                 
~ Beachten Sie die Stützlast des Anhängers und Zugfahrzeugs      
                 
~ Achten Sie stets auf eine gute und vorschriftsmäßige Ladungssicherung!    
                 
~ Kontrollieren Sie den festen Sitz der Deichel auf dem Kugelkopf Ihres Fahrzeugs  
                 
~ Legen Sie das Abrissseil um die Anhängerkupplung      
                 
~ Kontrollieren Sie den festen Sitz des Stützrads        
                 
~ Lösen Sie die Handbremse            
                 
~ Kontrollieren Sie die Beleuchtungsanlage        
                 
~ An die Ladungssicherung gedacht?          
                 
~ Kontrollieren Sie den festen Sitz des Stützrads, dieses kann sich lockern!    
                 
~ Kontrollieren Sie die Ladungssicherung, Spanngurte können sich während der Fahrt ebenfalls lockern!
                 
~ Der Anhänger schwenkt hinten aus - Achtung auf Parkplätzen und an Tankstellen  
                 
~ Vorsicht bei niedrigen oder schmalen Durchfahrten, der Anhänger ist meist höher und breiter als das Zugfahrzeug
                 
~ Rückwärtsfahren nur mit Einweiser          
                 
                 
Druckversion | Sitemap
Keine Gewährleistung auf die Richtigkeit der technischen Daten und sonstige Angaben. Änderungen jederzeit vorbehalten. Alle auf dieser Internetseite genannten und gezeigten Markennamen, Firmennamen oder Logos, sind Warenzeichen der jeweiligen Unternehmen bzw. Rechte-Inhaber.  Für externe Links übernehmen wir keine Haftung.

Anrufen

E-Mail